Förderprogramm
Richtlinien zur außerordentlichen Förderung von Journalistik-Studierenden der KU Eichstätt-Ingolstadt in Notsituationen
Stand: 1.2.2021
Der AEJ fördert Journalistik-Studierende, die für ihren Lebensunterhalt zeitweise finanzielle Unterstützung benötigen, mit maximal 400 Euro pro Monat für maximal sechs Monate.
Die Unterstützung kann formlos beim AEJ-Vorstand beantragt werden. Voraussetzung ist, dass der oder die Studierende durch äußere Umstände unverschuldet in eine finanzielle Notsituation geraten ist.
Der AEJ-Vorstand kann entscheiden, ob der/die Antragssteller/in die Förderung erhält. Maßgeblich sind die im Antrag vorgebrachten Informationen. Der Vorstand kann den/die Antragssteller/in zudem zu einem persönlichen Gespräch bitten. Die Entscheidung muss einstimmig getroffen werden.
Der AEJ kann im Rahmen dieser Richtlinien nicht mehrere Personen gleichzeitig fördern. Liegen mehrere Anträge vor, entscheidet der Vorstand, welcher der Anträge bewilligt wird und berücksichtigt dabei unter anderem die Dringlichkeit der Notlage.
Neue Anträge können jeweils nach Ablauf einer sechsmonatigen Förderung gestellt werden.
Nach Ablauf der Förderung kann der/die geförderte Studierende eine erneute Förderung beantragen.
Die vorliegenden Richtlinien gelten bis zum Widerruf durch den Vorstand. Der Verein behält sich vor, neue Förderungen nur in Abhängigkeit von der aktuellen Finanzsituation des Vereins zu genehmigen.